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Kinderbetreuungskosten bei Berufstätigkeit beider Ehepartner

Lohnsteuer und AbgabenARD 5643/13/2005 Heft 5643 v. 13.12.2005

§ 34 EStG - Eine Diplomatin an der österreichischen Botschaft in Deutschland, deren Ehemann ebenfalls berufstätig ist, kann die Kosten für ein Kindermädchen zur Beaufsichtigung ihres Sohnes während ihrer Berufstätigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

VwGH 21.09.2005, 2002/13/0002

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