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Berücksichtigung unpfändbarer ausländischer Renten bei Bestimmung des Existenzminimums

LohnpfändungSVARD 5642/11/2005 Heft 5642 v. 6.12.2005

§ 292 Abs 2 EO - Ist die von einer ausländischen (hier: schweizerischen) Versicherungsanstalt bezogene Rente nach dem relevanten ausländischen Recht zwar selbst unpfändbar, jedoch bei der Bestimmung des pfändungsfreien Existenzminimums zu berücksichtigen, ist sie in die Zusammenrechnung zur Bestimmung des Existenzminimums nach § 292 EO einzubeziehen, weil sie im Ergebnis den beschränkt pfändbaren Forderungen iSd § 292 Abs 2 EO für die Zusammenrechnung gleichzuhalten ist.

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