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Ausweitung des Verbots betreffend Genanalysen

Neue VorschriftenARD 5639/2/2005 Heft 5639 v. 25.11.2005

Schon bisher enthielt § 67 Gentechnikgesetz (GTG) das an Arbeitgeber gerichtete Verbot, Ergebnisse von Genanalysen von ihren Arbeitnehmern oder von Arbeitsuchenden zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten.

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