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Kündigungsentschädigung trotz Kinderbetreuungsgeldbezuges

ArbeitsrechtARD 5639/12/2005 Heft 5639 v. 25.11.2005

§ 29 AngG, § 12 MSchG, § 2 Abs 1 Z 3 KBGG - Hat eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert und wird sie dennoch entlassen, hat sie mangels Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers das Wahlrecht zwischen der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung (und somit dem aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses) und der Geltendmachung von Beendigungsansprüchen. Hätten die von der Arbeitnehmerin bei Unterstellung eines aufrechten Arbeitsverhältnisses erzielten Einkünfte den für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld maßgeblichen Grenzbetrag von € 14.600,- nicht überstiegen, kann allein aus der Tatsache des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass die Arbeitnehmerin nach Ablauf der Schutzfrist eine Mutterschaftskarenz in Anspruch genommen und kein Entgelt erzielt hätte; sie hat daher trotz des Kinderbetreuungsgeldbezugs Anspruch auf Kündigungsentschädigung nach Ablauf des Wochengeldbezuges bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung.

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