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Sonderausgaben bei Verpfändung der Lebensversicherung

LSt-Protokoll 2005ARD 5636/23/2005 Heft 5636 v. 15.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Wird eine Lebensversicherung innerhalb von 10 Jahren verpfändet, hat eine Nachversteuerung zu erfolgen, außerhalb dieser Frist jedoch nicht.

Liegen im Falle einer Verpfändung nach Ablauf von 10 Jahren weiterhin Sonderausgaben vor?

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