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Geltendmachung von Werbungskosten neben dem „Vertreterpauschale“

LSt-Protokoll 2005ARD 5636/20/2005 Heft 5636 v. 15.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Ein Abgabepflichtiger beantragt das Vertreterpauschale, das ihm aufgrund seiner Tätigkeit auch zusteht. Gleichzeitig macht er Kosten für Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsaufwendungen geltend.

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