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Verweisung eines Filialleiters auf die Teiltätigkeiten eines Einkäufers

SozialversicherungARD 5634/8/2005 Heft 5634 v. 8.11.2005

§ 273 Abs 1 und Abs 2 ASVG, § 255 Abs 4 ASVG - Ein um Berufsunfähigkeitspension ansuchender gelernter Einzelhandelskaufmann, der in den letzten 24 Jahren als Filialleiter einer Landwirtegenossenschaft mit 6 Mitarbeitern für die Personalverwaltung, den Ein- und Verkauf sowie die Kundenbetreuung zuständig war, kann auf die Teiltätigkeiten Sachbearbeiter im Ein- und Verkauf sowie Einkäufer verwiesen werden, und zwar sowohl vor Vollendung des 57. Lebensjahres gemäß § 273 Abs 1 ASVG als auch nach Vollendung des 57. Lebensjahres gemäß § 255 Abs 4 iVm § 273 Abs 2 ASVG.

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