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Vereitelung durch zu langes Zuwarten mit Bewerbung bei vermittelter Arbeitsstelle

SozialversicherungARD 5633/16/2005 Heft 5633 v. 4.11.2005

§ 9 Abs 1, § 10 AlVG - Um sich in Bezug auf eine vom AMS vermittelte zumutbare Beschäftigung arbeitswillig zu zeigen, bedarf es grundsätzlich einerseits eines auf die Erlangung dieses Arbeitsplatzes ausgerichteten und daher unverzüglich zu entfaltenden aktiven Handelns des Arbeitslosen, andererseits aber auch der Unterlassung jedes Verhaltens, das objektiv geeignet ist, das Zustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern.

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