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Rückwirkende Halbierung des Sachbezugswerts für Firmen-Pkw - keine Entgeltminderung

ArbeitsrechtARD 5629/5/2005 Heft 5629 v. 14.10.2005

§ 1154 ABGB, § 49, § 50 ASVG - Die Hinzurechnung von Sachbezügen zu den Geldbezügen erfolgt zwecks Erhöhung der Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Sozialversicherung bzw der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines Firmen-Pkw wird auch bei der Berechnung von Beendigungs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen herangezogen. Eine rückwirkende Halbierung des Sachbezugswerts wegen einer geringeren Zahl privat gefahrener Kilometer im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung führt jedoch nicht zu einer Entgeltminderung des Arbeitnehmers, sondern - im Gegenteil - zu einem höheren Nettoentgelt, weil die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduziert wird. Aus diesem Titel kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber daher keinen Anspruch (hier: auf Zahlung der Abfertigungsdifferenz wegen der nachträglichen Reduzierung des Sachbezugs) geltend machen. OLG Wien 27.06.2005, 7 Ra 92/05h. (Revision unzulässig)

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