§ 49 ASVG - Liefen die Leasingverträge für ein Firmen-Kfz in dem Zeitraum, in dem der Geschäftsführer der Gesellschaft das Kfz auch zu Privatfahrten verwendete, noch auf das Unternehmen und war das Kfz auch auf die GmbH gemeldet, ist davon auszugehen, dass auch die GmbH die entsprechenden Zahlungen während dieser Zeit zu leisten gehabt hat, sodass ein beitragspflichtiger Sachbezug des Geschäftsführers vorliegt. Der Umstand, dass das Fahrzeug nachträglich aus dem Anlagevermögen der Gesellschaft ausgeschieden wurde, vermag daran nichts zu ändern.