Rückwirkend mit Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 2002 wird das Trinkgeldpauschale für das Lohnfuhrwerkgewerbe in Tirol (dh für die ausschließlich oder teilweise als Chauffeure von Taxis oder Mietwagen beschäftigten Dienstnehmer) in Eurobeträgen festgesetzt und dabei merklich aufgerundet: