§ 255 ASVG, § 253d ASVG idF vor BGBl I 2000/43 - Zwar kann die Besonderheit, dass in den zwischenstaatlichen Formularen (hier: betreffend Bosnien) eine Unterscheidung der Pensionsleistungen „Invaliditätspension“ und „vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit“ nicht vorgesehen wurde, als einer von mehreren Umständen im besonderen Anlassfall für die Beurteilung von Bedeutung sein, ob im konkreten Fall ein Antrag auf Invaliditätspension verfahrensrechtlich auch als Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu werten und als solcher zu behandeln ist. Hat der Versicherte aber - selbst im Zeitpunkt der Bescheiderlassung als letztmöglichem Zeitpunkt für eine Antragsumdeutung - die altersmäßigen Voraussetzungen für eine Pensionsleistung nach § 253d ASVG idF BGBl I 2000/43 nicht erfüllt, spielt dieser Umstand keine Rolle und sein Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension kann nicht in einen Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit umgedeutet werden. OGH 25.01.2005, 10 ObS 197/04z.