vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruchsverlust durch Fristversäumnis nach unrichtiger Rechtsauskunft des AMS

SozialversicherungARD 5626/12/2005 Heft 5626 v. 4.10.2005

§ 33 Abs 4, § 46 AlVG - Versäumt ein Arbeitsloser die 3-jährige Frist des § 33 Abs 4 AlVG zur Geltendmachung des Anspruchs auf Notstandshilfe nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, was den Verlust des Anspruchs zu Folge hat, kann er sich nicht auf eine vom AMS unrichtig erteilte Auskunft, er habe keinen Anspruch mehr auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung, berufen. Durch die unrichtige Auskunft des AMS wird die Durchsetzung des Anspruchs auf Notstandshilfe nicht von vornherein unmöglich gemacht, wäre es dem Arbeitslosen doch ungeachtet der behaupteten Auskunft offen gestanden, einen entsprechenden Antrag einzubringen und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen eine dem Antrag nicht stattgebende Entscheidung zu ergreifen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte