vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgeltung von Rufbereitschaften im Anwendungsbereich der DO.A

KollektivverträgeARD 5624/4/2005 Heft 5624 v. 27.9.2005

§ 20a AZG, § 44, § 54a DO.A - Die pauschale Abgeltung der Rufbereitschaft durch die einem bestimmten Kreis von Verwaltungsangestellten der SV-Träger gewährte Funktionszulage nach der DO.A umfasst nur Rufbereitschaften, die 260 Stunden in einem Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigen. Die Entlohnung der dieses Höchstausmaß übersteigenden Rufbereitschaften richtet sich - sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde - nach einer einzelvertraglichen Regelung; im Zweifelsfall gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte