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Kein Wegunfall bei ungewolltem Umweg über 165 km

SozialversicherungARD 5623/11/2005 Heft 5623 v. 23.9.2005

§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG - Der Verkehrsunfall eines Dienstnehmers, der mit seinem PKW vom Dienstort Graz zu einem Fortbildungsseminar in die Zentrale nach Wels unterwegs war und dabei - ohne einen Blick auf die Straßenkarte zu werfen - den unrichtigen Anweisungen eines mitfahrenden Arbeitskollegen folgend einen 165 km langen Umweg machte, auf dem sich auch der Verkehrsunfall ereignete, ist nicht als Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 2 Z 1 ASVG (Wegunfall) zu beurteilen.

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