§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG - Der Verkehrsunfall eines Dienstnehmers, der mit seinem PKW vom Dienstort Graz zu einem Fortbildungsseminar in die Zentrale nach Wels unterwegs war und dabei - ohne einen Blick auf die Straßenkarte zu werfen - den unrichtigen Anweisungen eines mitfahrenden Arbeitskollegen folgend einen 165 km langen Umweg machte, auf dem sich auch der Verkehrsunfall ereignete, ist nicht als Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 2 Z 1 ASVG (Wegunfall) zu beurteilen.