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Beschränkte Kommunalsteuerpflicht des Österreichischen Sparkassenverbandes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5622/12/2005 Heft 5622 v. 20.9.2005

§ 3, § 5 Abs 3 KommStG - Die vom Österreichischen Sparkassenverband gewährten Arbeitslöhne sind nur insoweit kommunalsteuersteuerpflichtig, als sie mit seiner unternehmerischen Tätigkeit - wie zB Schulung, Beratung und Unterstützung der Sparkassen in Fach- und Berufsfragen, Gewährung „unentgeltlichen“ Rechtsschutzes für die Mitgliedsparkassen in geschäftlichen Belangen sowie Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen durch ständige Einrichtungen und besondere Maßnahmen - zusammenhängen.

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