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Berücksichtigung gleichartiger selbstständiger Tätigkeiten für Invaliditätspension

SozialversicherungARD 5622/10/2005 Heft 5622 v. 20.9.2005

§ 255 Abs 4 ASVG - Zur Beurteilung, ob ein Versicherter die in § 255 Abs 4 ASVG für den Anspruch auf Invaliditätspension geforderte Voraussetzung von mindestens 120 KalendermonateneinerTätigkeit in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag erfüllt, sind nicht nur Versicherungszeiten nach dem ASVG, sondern auch nach dem GSVG zu berücksichtigen, wenn die „eineTätigkeit in ihren wesentlichen körperlichen und geistigen Anforderungen lediglich in verschiedenen Rechtsformen (zB Dienstvertrag, Werkvertrag) ausgeübt worden ist.

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