§ 4 Abs 4 EStG - Kreditzinsen sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der fremdfinanzierte Aufwand nicht der betrieblichen Sphäre zuzurechnen ist, weil die Kredite der Finanzierung der Entnahmen durch den Gesellschafter gedient haben.
VwGH 24.02.2005, 2000/15/0057