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Türkische Arbeitnehmer - freier Zugang zum Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Haftstrafe

AusländerbeschäftigungARD 5620/1/2005 Heft 5620 v. 13.9.2005

Art 6 Abs 1 und Abs 2, Art 14 ARB 1/80 - Ein türkischer Staatsangehöriger, der nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis hat, verliert dieses Recht - und das entsprechende Aufenthaltsrecht - nicht allein deswegen, weil er während seiner - auch mehrjährigen - Inhaftierung keine Beschäftigung ausübt.

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