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Verkürzung des Zivildienstes - BGBl

Neue VorschriftenARD 5617/2/2005 Heft 5617 v. 1.9.2005

Durch eine Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG-Novelle 2005) wird ua die Zivildienstzeit ab 1. 1. 2006 von 12 auf 9 Monate verkürzt (für Zivildienstpflichtige, die nach dem 31. 12. 2005 ihren Zivildienst antreten). Weiters wird die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende erhöht und eine Zivildienstserviceagentur eingerichtet, die ab 1. 10. 2005 die Aufgaben der Zivildienstverwaltung wahrnimmt (§ 2a ZDG). Dem Zivildiener sind außerdem nunmehr zum Nachweis der erworbenen Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten eine „Kompetenzbilanz“ und zum Nachweis der erfolgten praktischen Verwendung ein „Praxisnachweis“ auszustellen (§ 41 ZDG). BGBl I 2005/106, ausgegeben am 26.08.2005.

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