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Erweiterung der Ersatzzeitenregelung im ASVG - BGBl

Neue VorschriftenARD 5615/2/2005 Heft 5615 v. 23.8.2005

Durch eine Ergänzung des § 228 Abs 1 ASVG wird sichergestellt, dass unabhängig von § 228 Abs 1 Z 4 ASVG Zeiten, während deren Versicherte infolge einer von der NS-Militärjustiz verhängten Freiheitsbeschränkung an der Verfügung über ihre Arbeitskraft gehindert gewesen sind, als Ersatzzeiten gelten, wenn ihnen eine Beitrags- oder Ersatzzeit vorangeht oder nachfolgt (§ 228 Abs 1 Z 4a ASVG).

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