vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausnahme von der Wochenendruhe und verlängerte Öffnungszeiten

Neue VorschriftenARD 5612/2/2005 Heft 5612 v. 9.8.2005

Verordnung des OÖ Landeshauptmannes betreffend Öffnungszeiten in Bad Ischl, Gmunden und Schwanenstadt.

Jeweils bis 22 Uhr dürfen die Verkaufsstellen in Schwanenstadt am Freitag, 5. 8. 2005, aus Anlass der Veranstaltung „Viva l'Italia“ und in Bad Ischl am Mittwoch, 17. 8. 2005, aus Anlass der „Kaiserfestivitäten“ offen gehalten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte