vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustimmung zur Kündigung einer Behindertenvertrauensperson

Kündigung und KündigungsschutzARD 5609/7/2005 Heft 5609 v. 26.7.2005

§ 22a, § 22b BEinstG, § 30 OÖ L-PVG - Das oberösterreichische Landespersonalvertretungsgesetz (OÖ L-PVG) kennt keine Regelung dafür, welcher Ausschuss für die Zustimmung zur Kündigung der keinem Ausschuss angehörenden Personalvertreter (Behindertenvertrauenspersonen bzw Vertrauenspersonen iSd § 7 Abs 5 OÖ L-PVG) zuständig ist. Da § 30 Abs 3 OÖ L-PVG nach seinem klaren Wortlaut allen Personalvertretern Kündigungsschutz zukommen lässt, liegt eine ungewollte Regelungslücke vor, die durch Analogie zu schließen ist. Dabei bietet sich als zweckmäßigste und dem Willen des Gesetzgebers am ehesten entsprechende Lösung an, den Dienststellenausschuss derjenigen Dienststelle für zuständig zu erachten, der die (Behinderten-)Vertrauensperson angehört. OGH 15.09.2004, 9 ObA 45/04i.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte