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Zweifel an Vollversicherungspflicht einer gemeldeten Beschäftigung

ArbeitslosengeldARD 5609/17/2005 Heft 5609 v. 26.7.2005

§ 12 AlVG - Einer an die Gebietskrankenkasse erstatteten Meldung kommt eine gewisse Indizwirkung hinsichtlich des Ausmaßes der Beschäftigung eines Versicherten zu, zumal ein Dienstgeber im Allgemeinen kein höheres Arbeitsentgelt melden wird, als er tatsächlich bezahlt hat. Übersteigt also schon das gemeldete Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze, kann die Behörde (hier: das AMS) im Zweifel davon ausgehen, dass dies auch auf das tatsächlich bezahlte Entgelt zutrifft. Eine Bindungswirkung, die das AMS ohne Rücksicht auf die Umstände des Falles jeglicher Ermittlungstätigkeit entheben würde, ist der Meldung aber ebenso wenig zuzumessen, wie die GKK an die vom Dienstgeber erstattete Meldung rechtlich gebunden ist, wenn sie Zweifel an deren Richtigkeit hegt.

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