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Ausnahmen von der Pflichtversicherung - kein Analogieschluss von „neuen Selbstständigen“ auf Gewerbetreibende

SozialversicherungARD 5608/15/2005 Heft 5608 v. 22.7.2005

§ 2 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 1 Z 6 GSVG - Die Bestimmungen des § 4 Abs 1 Z 5 und Z 6 GSVG, wonach von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung Personen ausgenommen sind, deren Beitragsgrundlage bestimmte Grenzen nicht übersteigt, gelten für die „neuen Selbstständigen“ iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG. Für diesen Personenkreis wurde durch die 22. GSVG-Novelle ein neues Beitragssystem geschaffen, das die besonderen Verhältnisse dieses Personenkreises berücksichtigen soll.

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