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Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 - BGBl

Neue VorschriftenARD 5605/2/2005 Heft 5605 v. 12.7.2005

Bundesgesetz, mit dem das ASVG (64. ASVG-Novelle), das GSVG , das BSVG (30. BSVG-Novelle), dasB-KUVG(33. B-KUVG-Novelle), dasDAG, das AlVG und das AMSG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005-SRÄG 2005)

BGBl I 2005/71, ausgegeben am 05.07.2005

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 (zum Ministerialentwurf 01.04.2005, 271/ME NR 22. GP, siehe bereitsARD 5581/1/2005) dient vorrangig der Anpassung und Aktualisierung verschiedener Bereiche des Sozialversicherungsrechts. Im Einzelnen enthält es neben redaktionellen Bereinigungen und zahlreichen bauernspezifischen Regelungenua folgende Änderungen, die im Wesentlichen am 1. 7. 2005 in Kraft getreten sind:

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