vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung zwischen stiller Mitunternehmerschaft und echter stiller Gesellschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 5604/28/2005 Heft 5604 v. 8.7.2005

§ 23 Z 2 EStG, § 188 BAO - Es besteht kein Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abzugehen, dass die stillen Gesellschafter nur dann als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn sie - im Falle ihres Ausscheidens - an den stillen Reserven samt dem Firmenwert beteiligt sind.

VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte