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Kärntner Bäcker - Sonntagsarbeit

Neue VorschriftenARD 5602/3/2005 Heft 5602 v. 1.7.2005

Mit Verordnung des Kärntner Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe in Backwaren-Erzeugungsbetrieben wird für bestimmte Gemeinden die Sonn- bzw Feiertagsarbeit im Zeitraum vom 19. 6. bis 4. 9. 2005 und am 25. und 26. 12. 2005 zugelassen. LGBl für Kärnten 2005/52, 27. Stück, ausgegeben am 23.06.2005.

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