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Kein wirksames Kontrollsystem bei wiederholten unbemerkten Arbeiten ohne Sicherung

ArbeitnehmerschutzARD 5602/13/2005 Heft 5602 v. 1.7.2005

§ 118 Abs 3 ASchG, § 7 Abs 4 BauV - Ist es möglich, dass ein Arbeitnehmerdes Öfterenungesichert auf einer Baustelle arbeiten konnte (hier: Arbeiten auf einem Dachgesims mit einer Absturzhöhe von 24 m ohne das erforderliche Sicherheitsgeschirr), ohne dass dies trotz des eingerichteten „Kontrollsystems“ überhaupt bemerkt wurde, kann nicht von einem wirksamen Kontrollsystem, das die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lässt, ausgegangen werden.

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