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Änderung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes

Neue VorschriftenARD 5598/4/2005 Heft 5598 v. 17.6.2005

Durch Einfügung eines neuen Abschnitts 3a in das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz wird die Grundlage für eine integrative Berufsausbildung für Personen mit Benachteiligungen sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Natur geschaffen. Die Regelung erfolgt nach dem Vorbild des § 8b BAG unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten der Lehrlingsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft.

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