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Zulässig einklagbare Teilbeträge der Drittschuldnerklage

LohnpfändungARD 5596/7/2005 Heft 5596 v. 10.6.2005

§ 301 EO - Das Klagebegehren der Drittschuldnerklage ist grundsätzlich in

die Kapitalforderung - sie richtet sich nach der Höhe der betriebenen Forderung, bestehend aus der betriebenen Kapitalforderung zuzüglich Zinsen bis zum Klagstag der Drittschuldnerklage und bisher aufgelaufene Kosten - und

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