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Teilzeitarbeit nach Bedarf - europarechtliche Beurteilung

ArbeitsrechtARD 5589/3/2005 Heft 5589 v. 10.5.2005

Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, der bestimmt, dass sich das Ausmaß und die Ausgestaltung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richten und im Einzelfall erst einvernehmlich zwischen den Parteien festgelegt werden, fällt in den Anwendungsbereich der RL 76/207/EWG (Gleichbehandlungs-RL).

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