§ 27 Z 1 AngG - Angesichts des Umstandes, dass gerade eine Tätigkeit als Chefcroupier besondere Integrität und Verlässlichkeit voraussetzt, kann auch eine einmalige, jedoch schwerwiegende Entgleisung seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen.
OLG Wien 25.05.2004, 9 Ra 26/04s