Redaktionelle Anmerkung zu OGH 13.10.2004, 9 ObA 89/04h, ARD 5564/2/2005
Rechtssatz des OGH
Auch für den Fall der Anfechtung einer Eventualkündigung während eines bereits laufenden Kündigungsanfechtungsverfahrens ist die einwöchige Kündigungsanfechtungsfrist (im betriebsratslosen Betrieb gemäß § 107 ArbVG ) einzuhalten. Eine Klageausdehnung mit vorbereitendem Schriftsatz, der erst am 14. Tag nach der Kündigung zur Post gegeben wurde, ist verspätet . Die zweite Anfechtungsklage ist daher wegen Verspätung zurückzuweisen.