Redaktionelle Anmerkung zu OGH 29.09.2004, 9 ObA 47/04h, ARD 5562/1/2005
Rechtssatz OGH
Im Fall eines Gesamtgesellschafterwechsels bei einer GmbH liegt kein Betriebsübergang (§ 3 AVRAG) vor; es gilt daher - ausgenommen eine vom Arbeitnehmer zu behauptende und zu beweisende Umgehungsabsicht - nicht das übergangsnahe Kündigungsverbot.