§ 34 EStG - Von einer zwangsläufig eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung zu Gunsten naher Angehöriger kann nur dann die Rede sein, wenn dies zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage des nahen Angehörigen erfolgt ist (vgl VwGH 20.11.1996, 96/15/0004, ARD 4829/23/97).