1. Änderung der Satzung 2004 der Kärntner Gebietskrankenkasse ab 1. 1. 2005 ua betreffend Fälligkeit der Beiträge für Selbstversicherte nach § 19a ASVG, Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen mit Gruppenpraxen, Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten und Transportkosten. Amtl Verlautbarung Nr 133/2004 vom 29.12.2004. (www.avsv.at )