Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das ASVG und die KO zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG)
BGBl I 2004/152, ausgegeben am 30.12.2004
Mit dem Sozialbetrugsgesetz (zum Ministerialentwurf sieheARD 5523/1/2004, zur Regierungsvorlage sieheARD 5547/7/2004) werden ab1. 3. 2005 strafrechtliche Sanktionierungsmöglichkeitengegen das widerrechtlicheVorenthalten von SV-Beiträgen, gegen denSozialbetrugund gegen dieorganisierte Schwarzarbeitgeschaffen. Weiters wurden als Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung die sozialversicherungsrechtlichenMeldebestimmungen novelliert.