Änderung der Verordnung über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im Bereich von Gleisen (Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung - EisbAV) va durch Einfügung eines 6. Abschnitts betreffend Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel und eines 7. Abschnitts betreffend die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. Verordnung des BMVIT; BGBl II 2004/505, ausgegeben am 21.12.2004.