§ 153 ASVG - Bei den in § 153 ASVG angeführten Leistungen handelt es sich um Pflichtleistungen. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht statuiert, dass sie als Mindestleistungen gewährt werden müssen. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 153 ASVG:
„(1) ... Als Leistungen der Zahnbehandlung kommen chirurgische Zahnbehandlung, konservierende Zahnbehandlung und Kieferregulierungen ... in Betracht. ...