§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG - Zwar müssen sich auch langjährige Mitarbeiter auf geänderte Grundsätze in Bezug auf Sauberkeit einstellen, wenn dies von einem neuen Vorgesetzten gefordert wird, doch muss man langjährigen Mitarbeitern eine etwas längere Zeit zugestehen, sich auf diese neuen Umstände einzustellen.