Wie schon in ARD 5519/13/2004 ausführlich berichtet, ist nach Ansicht der Europäischen Kommission die vereinfachte MwSt-Regelung, die Österreich für in anderen Mitgliedstaaten und Drittländern (mit Ausnahme bestimmter Staaten der ehemaligen Sowjetunion) niedergelassene Wirtschaftsbeteiligte anwendet, die Personenbeförderungsdienstleistungen erbringen, nicht mit der Sechsten MwSt-Richtlinie vereinbar. Da Österreich der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom Juli nicht nachgekommen ist, hat die EU-Kommission beschlossen, den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu befassen. (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20.12.2004, http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/1503&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de )