ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004
Sachverhalt:
Ein § 4 Abs 3-Ermittler hat einen nicht revolvierend ausnützbaren Fremdwährungskredit, ausnutzbar in Schweizer Franken im Gegenwert von höchstens S 2.300.000,- aufgenommen. Laut Kreditvertrag ist der Kreditnehmer berechtigt, den Kredit in anderen frei konvertierbaren Währungen auszunützen, wobei rechtzeitig (2 Wochen vor dem jeweiligen Roll-Over-Termin) ein schriftlicher Antrag zu stellen ist. Durch eine solche Konvertierung wird laut Kreditvertrag keine Verfügung über die neuen Kreditmittel eingeräumt, sondern es entsteht lediglich die Verpflichtung, die Kreditschuld in der konvertierten Währung rückzuführen. Laut Kreditvertrag entsteht durch die Konvertierung kein neues Schuldverhältnis und es gelten die vereinbarten Sicherheiten auch für die Forderung in der jeweiligen Währung unverändert weiter.