§ 24 Abs 5 VBG, § 8 Abs 2 AngG - Durch einen Dienstantritt von nur einem einzigen Tag zwischen zwei Krankenständen, die auf derselben Grunderkrankung beruhen, kann ein Arbeitnehmer nicht neuerlich einen vollen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch erwerben. Die Annahme einer neuerlichen Ersterkrankung hätte die vom OGH missbilligte Möglichkeit zur Folge, durch einen kurzen Dienstantritt die Bestimmungen des § 24 Abs 5 VBG bzw § 8 AngG über die zeitliche Beschränkung von Entgeltfortzahlungsansprüchen zu umgehen.