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Vorsteuerabzug bei Arbeitszimmer in einem von Ehepartner gemeinschaftlich erworbenen Wohnhaus

Lohnsteuer und AbgabenARD 5550/15/2004 Heft 5550 v. 3.12.2004

§ 12 UStG -Ein Steuerpflichtiger, derzusammen mitseinerEhefrauein Wohnhaus gemeinschaftlich erwirbt und einen Teil dieses Wohnhauses alsArbeitszimmerfür die Ausübung seiner eigenen selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt, kann einen seinemMiteigentumsanteil entsprechenden Bruchteilder für den Erwerb des Arbeitszimmers entrichteten Mehrwertsteuer alsVorsteuerabziehen.

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