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Priester kann Bibelkommentar nicht von der Steuer absetzen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5549/23/2004 Heft 5549 v. 30.11.2004

§ 16 Abs 1 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Ein römisch-katholischer Priester, der auch eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat, kann weder Bücher zu Themen wie Zölibat, Eltern-Kind-Beziehung, Exerzitien, Bergpredigt, Liebe, Leid, Angst, Esoterik, Gesundheit oder religiöse Erfahrungen noch CDs mit Meditationsmusik oder Kunstkarten, die er zur Meditation einsetzt, als Werbungskosten abziehen.

VwGH 29.09.2004, 2000/13/0156

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