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Kein konkludenter vorzeitiger Austritt nach angekündigtem Krankenstand

ArbeitsrechtARD 5545/13/2004 Heft 5545 v. 16.11.2004

§ 26 AngG, § 82a GewO, § 863 ABGB - Eine schlüssige Austrittserklärung kann nur dann angenommen werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall anhand der strengen Anforderungen des § 863 ABGB den Schluss auf seinen Willen zulässt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers verschiedene Deutungen zulässt.

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