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Strahlenschutz - medizinisches Personal

Neue VorschriftenARD 5543/2/2004 Heft 5543 v. 9.11.2004

Die Verordnung der BMGF über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Schäden durch Anwendung ionisierender Strahlung im Bereich der Medizin (Medizinische Strahlenschutzverordnung - MedStrSchV) regelt nicht nur die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin, sondern ua auch den Schutz von Personal bei medizinischen Expositionen. BGBl II 2004/409, ausgegeben am 28.10.2004.

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