Durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes und des Maß- und Eichgesetzes durch das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004 sollen Anpassungen an die Strahlenschutzregelungen der EU und an den Code of Conduct der IAEA vorgenommen werden. Die Änderungen betreffen va besondere Sicherungsmaßnahmen hoch radioaktiver Strahlenquellen und Maßnahmen zur Kontrolle herrenloser Strahlenquellen, Einführung der Datenhaltung von Personendosisdaten im zentralen Register, Einführung einer Meldepflicht für importierte und exportierte Strahlenquellen an das zentrale Register sowie Aufhebung der Eichpflicht für die Messanlagen des Strahlenfrühwarnsystems. Regierungsvorlage 21.09.2004, 620 BlgNR 22. GP.