§ 11 Abs 8, § 12 UStG - Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind im Gesetz erschöpfend aufgezählt, sodass schon das Fehlen nur einer der gesetzlich normierten Voraussetzungen rechtlich zur Versagung eines begehrten Vorsteuerabzuges führen muss, ohne dass der Abgabenbehörde die Möglichkeit eingeräumt wäre, das fehlende Tatbestandselement unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Betrachtungsweise dennoch als gegeben anzunehmen.